Der Verein der Elterninitiative besteht aus passiven (fördernden) und aktiven (stimmberechtigten) Mitgliedern. Der Vereinsvorstand der Elterninitiative verwaltet das Geld der Förderer, das durch Elternbeiträge in Form von Förderbeiträgen eingenommen wird.
Aktive Mitglieder der Förderer sind die Eltern/Erziehungsberechtigten jener Kinder, die den Kindergarten aktuell besuchen. Sie zahlen einen Beitrag.
Zu den passiven Mitgliedern können natürliche und juristische Personen werden, die sich dem Verein verbunden fühlen und bereit sind, ihn in seinen Zwecken zu unterstützen. Passive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.
Über die aktive Mitgliedschaft hinaus verpflichten sich die Eltern der aktuellen Kindergartenkinder zu einem jährlichen Arbeitseinsatz im Umfang von 18 Stunden. Diese können im Bereich der Versorgung der Haustiere in Schließungszeiten, Beteiligung an Gartenaktionen, Versorgen der Wäsche, Einkäufe für den Kindergarten erarbeitet werden. Pro nicht geleistete Arbeitsstunde behält sich der Verein vor, einen Kostenausgleich zu erheben. Vorstandsmitglieder sowie Elternbeirat sind von dieser Pflicht des jährlichen Arbeitseinsatzes entbunden.
Beim Austritt aus dem Kindergarten endet automatisch die aktive Mitgliedschaft im Verein der Förderer der Elterninitiative.